Überbetriebliche Ausbildungen und Umschulungen
Was sind überbetriebliche Umschulungen und Ausbildungen?Wer hat einen Anspruch auf überbetriebliche Umschulungen?
Bei einer überbetrieblichen Umschulung oder Ausbildung übernimmt der Bildungsträger die Funktion eines Ausbildungsbetriebs. Bildungsträger können zum Beispiel Berufsförderungswerke sein. Diese sind auf Ausbildungen und Weiterbildungen spezialisierte Bildungsunternehmen, die sich insbesondere auf die Notwendigkeit der besonderen Betreuung spezialisiert haben. Auch dieses System ist ein duales System. Hier findet ebenfalls eine praktische und eine schulischen Ausbildung statt, wobei die praktische Ausbildung bzw. Umschulung beim Bildungsträger stattfindet. Hinzu kommt, dass auch Praktika in Übungswerkstätten oder Betrieben stattfinden.
Die Voraussetzung einer Teilnahme an einer überbetrieblichen Umschulungen ist, dass der Teilnehmer geistig und beruflich geeignet sein muss. Die Auswahl hierfür erfolgt meist durch das BfW selbst. Die Entscheidung kann zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen dauern. Meist übernehmen die Krankenkassen, die Rentenversicherungen oder die Agentur für Arbeit die Umschulungskosten.